Zustifter werden
Mit Ihrer Zustiftung leisten Sie einen dauerhaften Beitrag zur Unterstützung der Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“. Die Zustiftung trägt zum weiteren Aufbau des unantastbaren Grundvermögens (Stiftungskapital) der Stiftung bei. Es ist sicher und Ertrag bringend angelegt. Nur die Zinsen des Grundkapitals dürfen für die satzungsgemäße Stiftungsarbeit verwendet werden. So trägt Ihre Hilfe in Form einer Zustiftung dauerhaft zum Erhalt der der Arbeit der Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“ bei.
Eine Zustiftung ist ab 5.000,- Euro möglich. Steuerliche Vorteile: Eine Zustiftung bietet Ihnen steuerliche Vorteile. Der Sonderausgabenabzugsbetrag wurde auf 1 Mio. € erhöht. Das bedeutet für Sie, die Höhe Ihrer Zustiftung kann zusätzlich zum normalen Spendenabzug verteilt auf 10 Jahre als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wenn Sie Zustifter werden wollen melden Sie sich bitte per E-Mail bei: info@stiftung-m-g-v.de
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